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Kann das Fernstudium auch pausiert werden?

Bei Krankheit oder anderen nachgewiesenen persönlichen Gründen kannst Du frühestens nach sechs Monaten Studienzeit eine Beurlaubung von 3 bis 12 Monaten beantragen, spätestens eine Woche vor Beginn per E-Mail in Textform.

In Fällen von Krankheit oder bei Vorliegen von anderen nachgewiesenen persönlichen Verhinderungsgründen kann der*die Studierende, frühestens am Ende des sechsten Kalendermonats ab Studienstart, eine Beurlaubung für einen Zeitraum von 3-12 Monaten beantragen. Die Beantragung einer Beurlaubung hat spätestens eine Woche vor dem gewünschten Beginn der Beurlaubung in Textform via E-Mail zu erfolgen.